Behandlungskosten
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Gebühren in der Regel nicht.
- Private Versicherer übernehmen die Kosten je nach den Versicherungsbedingungen,
die Ihrem speziellem Vertrag zugrunde liegen.
- Die Grundlage zur Berechnung bildet die Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Hierin sind die
einzelnen Kostenansätze ( ähnlich wie bei Ärzten ) aufgelistet und festgeschrieben.
- Behandlungskosten: 80.- Euro pro Stunde. Die Behandlung dauert in der Regel
60 – 90 min.
- Ermäßigungen für Azubi, Studenten und Rentner sind möglich.