Behandlungskosten


  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Gebühren in der Regel nicht.
  • Private Versicherer übernehmen die Kosten je nach den Versicherungsbedingungen, die Ihrem speziellem Vertrag zugrunde liegen.
  • Die Grundlage zur Berechnung bildet die Gebührenordnung für Heilpraktiker.
    Hierin sind die einzelnen Kostenansätze ( ähnlich wie bei Ärzten ) aufgelistet und festgeschrieben.
  • Behandlungskosten: 80.- Euro pro Stunde. Die Behandlung dauert in der Regel 60 – 90 min.
  • Ermäßigungen für Azubi, Studenten und Rentner sind möglich.